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Musik in Internetvideos

Bei einem Webvideo-Projekt muss man viel beachten – besonders, wenn eine Organisation wie eine Landeskirche dahinter steht. Diverse Fragen nach den im Video vertretenen Meinungen und Lizenzen müssen geklärt werden. Besonders bei der Hintergrundmusik können Fallstricke besonders leicht übersehen werden. Meine Lösung für dieses Problem hieß und heisst Jamendo Pro.

Bei im Netz veröffentlichter Musik, sei es als Hintergrundmusik in Videos oder eine nackte Musikdatei ist die Gefahr groß, demnächst eine Abmahnung oder Schlimmeres im Briefkasten zu finden. Wenn es um ein bei Youtube hochgeladenes Video geht, dann droht ebenfalls die Sperrung und damit letztlich ein riesiger Zeitverlust.

Aber es geht anders, mit Jamendo (Pro). Dort findet ihr mit Hilfe einer zugegeben sehr gewöhnungsbedürftigen Suche Musik als allen Stilrichtungen unter Creative-Commons-Lizenzen. Hier gilt es dann aufzupassen und abzuwägen, was man tun will. Einerseits unterliegen viele Musikstücke freien Lizenzen (CC-by, CC-by-sa), sodass man entsprechend lizensierte Musikstücke unter den Bedingungen der Lizenzen (mindestens die Namensnennung) verwenden kann, andererseits hat man es bei der Vertonung von Videos nicht nur mit Nutzungsrechten zu tun, sondern auch mit Aufführungsrechten. Hier kommt in Deutschland die GEMA ins Spiel. Da die Rechtssprechung bis jetzt* von der sogenannten GEMA-Vermutung ausgeht, ist bis zum Gegenbeweis (dass der Künstler nicht Mitglied der GEMA ist) die GEMA der Meinung Geld für die „Aufführung“ zu bekommen. Jamendo nimmt deshalb nur Künstler auf, die nicht Mitglied der GEMA oder einer ihrer Schwestergesellschaften sind.

Nun mal etwas praktischer. Ich war vom Konvent der lippischen Theologiestudierenden und VikarInnen und damit indirekt von der Lippischen Landeskirche beauftragt worden Videos für die Kanzelstürmer zu produzieren. Da bei Kleinprojekten eher selten eine fruchtbare Vereinbarung zwischen GEMA und Projekt zustande kommt, habe ich als Alternative Jamendo ins Auge gefasst. Ging ich erst noch von der Annahme aus, dass freie Lizenzen ausreichen würden, belehrte mich der Schaffensprozess (Rechtsabteilungen können manchmal so genau und sicherheitsbewusst sein**) eines besseren. Um im Zweifelsfall etwas in der Hand zu haben, wenn die GEMA anklopft, wurde für die Kanzelstürmer bei Jamendo Pro eingekauft. Hier bezahlt man einmalig (!) für eine Nutzungserlaubnis und Aufführungserlaubnis eine je nach Verwendung gestaffelte Gebühr und bekommt eine Lizenz zugeschickt, die man jedem unter die Nase halten kann, der Ärger machen will. Darüber hinaus fließen 50% der Gebühr direkt an den jeweiligen Künstler. Das ist im Vergleich mehr als fair, wenn man sich überlegt, was Jamendo alles im Vorder- und Hintergrund tut.

Besonders hervorzuheben ist die unglaublich gute und geduldige Beratung seitens Jamendo, wenn es um Nachfragen zu Lizensierung und Verwendung von Musik geht. Bei größeren Projekten lohnt es sich auf jeden Fall, nachzufragen, wir bekamen neben der tollen Beratung auch noch einen Preisnachlass.  🙂

Am Ende eines langen Beratungsprozesses und vielen Nachfragen der Landeskirche durfte ich endlich alles in die Wege leiten und den Vertrag schließen. Wie bei allem, was man im Internet tut gibt es keine 100%ige Sicherheit, aber zumindest Youtube erkannte ohne weitere Nachfrage die Jamendo-Lizensierung an.***

Die bezahlte Nutzungslizenz von Jamendo Pro hat übrigens einige vielleicht etwas unerwartete Dinge zu bieten, die man vorher wissen sollte:

  • man muss nach der Vertonung eine Kopie des fertigen Werkes an Jamendo schicken, damit die Musiker sehen, wo und wie ihre Musik verwendet wurde (bei Youtube-Videos reichte auf Nachfrage auch ein Link)
  • Jamendo darf mit den Namen seiner Kunden Werbung für sich machen
  • man muss in den Credits seines Videos den Autor des lizensierten Werkes, den Namen des Werkes und „provided by Jamendo“ nennen

Hinzu kommen noch ein paar andere Dinge, die aber recht normal für so einen Vertrag klingen.

Insofern, liebe Mitarbeitenden der Landeskirchen, Jugendwerke, Projekte: Macht cooles Zeug! Die Vertonung gibt es im Verhältnis für nen Appel undn Ei, oder eben ganz kostenlos (aber dann bekommen die Künstler nichts und ihr habt nichts in der Hand). Traut euch! Die kleine Lippische Landeskirche hat es vor gemacht.

Im diesem Sinne – und im Sinne der Kanzelstürmer – bin ich froh ein lippischer Nachwuchstheologe zu sein.  😉

 

PS: Ich bin kein Jurist, deshalb können in diesem Artikel einige juristische Ungenauigkeiten enthalten sein. Dieser Blogpost kann deshalb keine Rechtsberatung sein!

PPS: Vielleicht gibt’s im nächsten Blogpost passende Tipps zur Produktion von Videos und welche Fehler man von vornherein vermeiden sollte… Interesse?

PPPS: Hier ein Beispielvideo aus dem Kanzelstürmerprojekt:

*Es gibt Versuche eine Verwertungsgesellschaft zu etablieren, die auch mit freien Lizenzen umgehen kann -> C3S

**Womit sie meistens Recht haben!

***Eine auf Youtube aktive „Verwertungsfirma“ meinte eins unserer Videos als Urheberrechtsverletzung kennzeichnen zu müssen… Wenn ihr mehr wissen möchtet, fragt bitte nach.