Kirche, OpenSource, Praxis

Webhoster und das DSG-EKD

Auf der Suche nach Webhostern und Newslettersystemen, die entweder einen AVV (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach dem Datenschutzgesetz der EKD schließen, oder zu einem Standard-DSGVO-AV-Vertrag den Anhang zum DSG-EKD unterschreiben, erlebt man einige interessante Dinge. Folgende Liste ist keine Empfehlung, Werbung oder sonstwas, nur ein kleiner Ausschnitt von den Hostern, die wir als Websiteteam von Kirche.plus entweder angefragt haben (weil wir privat gute Erfahrungen gemacht haben oder anderen Gründen), oder die uns auf eine Twitter-Anfrage hin zugetragen wurden. Vielleicht hilft die Liste ja jemandem.

Webhoster für die Homepage und mehr

► Für alle, die „nur“ eine normale Homepage brauchen, bieten sich natürlich die vernetzte-kirche.de oder der Gemeindebaukasten an. Durch landeskirchliche Anbindung an Bayern bzw. Württemberg ist Hosting mit kirchlichem Datenschutz Tagesgeschäft. Abgesehen davon dürften da einige schöne auf Gemeinden abgestimmte Vorlagen für Websites vorhanden sein.

► Ebenfalls spezialisiert auf Gemeinden und Kirche sind natürlich Churchdesk und Churchtools, die beide deutlich mehr als nur Internetseiten machen und vielmehr ein ganzes Gemeindemanagement abbilden können. Logisch, dass hier auch entsprechende AV-Verträge oder Zusatzvereinbarungen möglich sind.

Medien-Service Untermain GmbH: Bieten auch Cloudhosting an. Empfohlen hat es @reledu_media via Twitter.

Uberspace: Für alle, die sich nicht vor der Kommandozeile scheuen und höchste Flexibilität brauchen ist das einfach ein Traum. Ich arbeite privat seit Jahren damit und bin immer wieder begeistert. Wer Features abseits eines Standardhostings ohne umfangreichere Geldmittel sucht, ist hier richtig. Ein kleiner Blick in das (englischsprachige) Manual zeigt, wie groß die Möglichkeiten mit entsprechendem Wissen sind. Auf Anfrage nach dem Zusatz zum AVV sagen die Ubernauten:

PHP-Friends sind ebenfalls bereit die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen und bieten vom vServer bis zum „gewöhnlichen“ Webspace alles an. (Letztendlich haben wir von Kirche.plus uns hierfür entschieden. Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis und hervorragende Erfahrungen in unserem Team mit den Leistungen und dem Support waren die Gründe. Für Komplexeres wird es dann ggfs. auch Uberspace.)

WP-Projects sind spezialisiert auf WordPress und akzeptieren laut @staude auch die Zusatzvereinbarung

Dogado wurde mir von @endlich_leben empfohlen. Ein bitterer Beigeschmack ist allerdings, das sie offenbar die Datenschutzerklärung ihrer eigenen Homepage wissentlich „nicht auf dem neuesten rechtlichen Stand“ gebracht haben.

Ortner-IT: „Ein junges IT-Dienstleistungsunternehmen“ – hat sich auf meine Twitterfrage gemeldet und ist offenbar recht flexibel und bereit entsprechende Verträge zu machen.

Hostsharing.net: Die höchste Flexibilität dürfte Hostsharing haben, bei denen auch die LinuxUser im Bereich der Kirchen Mitglied sind.

Und dann noch zwei/drei Newslettersysteme, die mir empfohlen wurden:

Sendinblue unterschreibt die Zusatzvereinbarung, schreibt @ralpe.

Cleverreach wurde mehrfach empfohlen. Er unterschreibt wohl keine Zusatzvereinbarung, hat aber wohl einen entsprechenden Passus im Standard-AVV:

► Und last but not least wurde mir das OpenSource-Tool CiviCRM empfohlen, wenn die Mailings auch vom eigenen Server kommen können – wobei das ja durchaus schon ein ausgewachenes Customer Relationship Management ist (übrigens spezialisiert für NonProfits). Es gibt übrigens auch Hoster, die sich auf CiviCRM spezialisiert haben, wenn man nicht noch ein System auf dem eigenen Webspace warten möchte…

Spannend ist der Hinweis von @Brecheis „Der BfD EKD akzeptiert auch allgemeine Erklärungen, die sich auf „die zuständige Aufsichtsbehörde des Auftraggebers“ o.ä. beziehen. Die gibt’s bei großen Hostern in Standardverträgen.“ – Vielleicht mache ich mir also einfach zu viele Gedanken um den Datenschutz?? Den Kniff kannte ich auf jeden Fall noch nicht.

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Und zum Schluss eine, hmm, Merkwürdigkeit auf die Anfrage an einen Hoster bezüglich der Zusatzvereinbarung: